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BVerwG, 05.04.1978 - 4 B 41.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.12.1977 - 25 XV 74
- BVerwG, 05.04.1978 - 4 B 41.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73
"Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …
Auszug aus BVerwG, 05.04.1978 - 4 B 41.78
Das Berufungsurteil beruht nicht auf dem mit der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) der mangelnden Sachaufklärung: Das Berufungsgericht ist unter Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - (DÖV 1975, 103) davon ausgegangen daß in dem unbeplanten Gebiet, das durch Elemente weder eines Industrie- noch eines Gewerbegebietes geprägt ist, Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gemäß § 34 BBauG unzulässig seien, ohne daß es auf den Grad etwaiger Störungen ankomme; den Schweinestall hat das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang als Zubehör der nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungspflichtigen Schlachtanlage angesehen.